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Einwilligungsfähigkeit – wie Ärzte korrekt vorgehen

Immer wieder müssen Ärztinnen und Ärzte beurteilen, ob ein Patient oder eine Patientin einwilligungsfähig ist. Denn eine ohne wirksame Einwilligung vorgenommene Heilbehandlung oder Medikamentengabe stellt eine Körperverletzung dar, selbst wenn sie indiziert ist und der Arzt sie lege artis durchführt.

Diese eCME soll Ihnen einen Einblick in die Grundlagen der Einwilligungsfähigkeit geben und richtet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, die bei der Frage „Kann mein Patient oder meine Patientin jetzt wirksam in diese Behandlung einwilligen“ mehr Sicherheit erlangen wollen.

Im Zuge der Fortbildung erfahren Sie, warum es ohne korrekte Aufklärung keine wirksame Einwilligung gibt und was die Einwilligungsfähigkeit von der Geschäftsfähigkeit unterscheidet. Dabei geht die eCME insbesondere auf die Frage der Einwilligungsfähigkeit von Jugendlichen ein, blickt aber auch auf demente oder behinderte Patientinnen und Patienten. Darüber hinaus wird auch auf das Konzept der ressourcenorientierten Aufklärung eingegangen, das die Einwilligungsfähigkeit oftmals erst herstellt. Besonderes Gewicht wird auf die Kriterien gelegt, anhand welcher Ärzte die Einwilligungsfähigkeit in der Praxis richtig beurteilen können.

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Diese schriftliche Fortbildung wird Ihnen von Arzt & Wirtschaft präsentiert. Weitere CME-Beiträge dieser Serie finden Sie hier. Artikel zum Thema „erfolgreiche Praxisführung“ finden Sie auf Arzt & Wirtschaft
Schlagwörter: Einwilligungsfähigkeit, wirksame Patienteneinwilligung, Beeinflussung durch Faktoren, rechtliche und ethische Aspekte, ressourcenorientierte Aufklärung, Entscheidungsassistenz, Patientenbefähigung, unvernünftige Entscheidungen, Hinweise BÄK, Einsichts-/Steuerungsfähigkeit von Patienten, Betreuungsgericht.
Transparenzinformation

Die Bundesärztekammer fordert auf, mehr Transparenz bei der Förderung von ärztlichen Fortbildungen bzw. CME zu schaffen. Fortbildungsveranstalter sind gehalten, potenzielle Teilnehmer von Fortbildungen darüber zu informieren, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen die Arzneimittelindustrie die Veranstaltung unterstützt. Dieser Verpflichtung kommen wir nach und informieren Sie hier über die Höhe der Förderung/Vergütung durch die beteiligte (Arzneimittel-)Industrie sowie über mögliche Interessenkonflikte der Autoren.

Transparenzinformation

Diese Fortbildung bzw. CME erhielt für den aktuellen Zertifizierungszeitraum von 12 Monaten eine finanzielle Förderung von:

Keine

Mögliche Interessenkonflikte der Autoren:

Bei der Erstellung dieser zertifizierten Fortbildung bzw. CME bestanden folgende Interessenkonflikte im Sinne der Empfehlungen des International Committee of Medical Journal Editors (www.icmje.org).

Dr. med. Ulrich Karbach:

Keine

Ina Reinsch:

Keine

Relevant ist der Zeitraum der letzten fünf Jahre vor Einreichen der Fortbildung bzw. CME bei der zuständigen Kammer. Diese Angaben erfolgen selbstverantwortlich durch die Autoren.

Wissenschaftliches Lektorat und neutrale Gutachter

Aktualität der medizinischen Inhalte, Produktneutralität und Werbefreiheit dieser Fortbildung bzw. CME wurde im Vorfeld der Zertifizierung bei der zuständigen Kammer durch ein wissenschaftliches Lektorat und ein Review mit zwei Gutachtern geprüft.