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Einwilligungsfähigkeit – wie Ärzte korrekt vorgehen

Logo der CME Fortbildung "Einwilligungsfähigkeit – wie Ärzte korrekt vorgehen"

Kursdauer bis 18.08.2024

Immer wieder müssen Ärztinnen und Ärzte beurteilen, ob ein Patient oder eine Patientin einwilligungsfähig ist. Denn eine ohne wirksame Einwilligung vorgenommene Heilbehandlung oder Medikamentengabe stellt eine Körperverletzung dar, selbst wenn sie indiziert ist und der Arzt sie lege artis durchführt.

Diese eCME soll Ihnen einen Einblick in die Grundlagen der Einwilligungsfähigkeit geben und richtet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, die bei der Frage „Kann mein Patient oder meine Patientin jetzt wirksam in diese Behandlung einwilligen“ mehr Sicherheit erlangen wollen.

Im Zuge der Fortbildung erfahren Sie, warum es ohne korrekte Aufklärung keine wirksame Einwilligung gibt und was die Einwilligungsfähigkeit von der Geschäftsfähigkeit unterscheidet. Dabei geht die eCME insbesondere auf die Frage der Einwilligungsfähigkeit von Jugendlichen ein, blickt aber auch auf demente oder behinderte Patientinnen und Patienten. Darüber hinaus wird auch auf das Konzept der ressourcenorientierten Aufklärung eingegangen, das die Einwilligungsfähigkeit oftmals erst herstellt. Besonderes Gewicht wird auf die Kriterien gelegt, anhand welcher Ärzte die Einwilligungsfähigkeit in der Praxis richtig beurteilen können.

Klassische CME – schriftliche Inhalte, zum Teil als PDF zum Ausdrucken/Downloaden

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