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Patientenverfügung – Regeln kennen und Patienten gut beraten

Das Thema Patientenverfügung ist durch die Corona-Pandemie aktuell wie nie. Immer mehr Patientinnen und Patienten möchten selbstbestimmt sterben und nicht um des bloßen Lebens willen am Leben erhalten werden. Die Beratung über die Gestaltung des Lebensendes gehört daher inzwischen für Ärztinnen und Ärzte zum Berufsalltag. Schnell ein Formular auszufüllen, genügt dafür nicht. Denn jeder Patient hat andere Vorstellungen, etwa von der Frage, was ein lebenswertes Leben ausmacht und welche Maßnahmen noch oder nicht mehr ergriffen werden sollen. Was Sie zum Thema Patientenverfügung wissen sollten, aber auch über die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung behandelt diese CME.
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Schlagwörter: Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenberatung zur Gestaltung des Lebensendes, rechtliche Grundlagen, Kriterien für die Wirksamkeit von Vorsorgedokumenten, Ermittlung des Patientenwillen, Patientenverfügung und Corona.
Transparenzinformation

Die Bundesärztekammer fordert auf, mehr Transparenz bei der Förderung von ärztlichen Fortbildungen bzw. CME zu schaffen. Fortbildungsveranstalter sind gehalten, potenzielle Teilnehmer von Fortbildungen darüber zu informieren, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen die Arzneimittelindustrie die Veranstaltung unterstützt. Dieser Verpflichtung kommen wir nach und informieren Sie hier über die Höhe der Förderung/Vergütung durch die beteiligte (Arzneimittel-)Industrie sowie über mögliche Interessenkonflikte der Autoren.

Transparenzinformation

Diese Fortbildung bzw. CME erhielt für den aktuellen Zertifizierungszeitraum von 12 Monaten eine finanzielle Förderung von:

Keine

Mögliche Interessenkonflikte der Autoren:

Bei der Erstellung dieser zertifizierten Fortbildung bzw. CME bestanden folgende Interessenkonflikte im Sinne der Empfehlungen des International Committee of Medical Journal Editors (www.icmje.org).

Dr. med. Ulrich Karbach:

Keine

Ina Reinsch:

Keine

Relevant ist der Zeitraum der letzten fünf Jahre vor Einreichen der Fortbildung bzw. CME bei der zuständigen Kammer. Diese Angaben erfolgen selbstverantwortlich durch die Autoren.

Wissenschaftliches Lektorat und neutrale Gutachter

Aktualität der medizinischen Inhalte, Produktneutralität und Werbefreiheit dieser Fortbildung bzw. CME wurde im Vorfeld der Zertifizierung bei der zuständigen Kammer durch ein wissenschaftliches Lektorat und ein Review mit zwei Gutachtern geprüft.